Mandanteninformation Umsatzsteuer 01/2019 | Online Ansicht
Mandanteninformation
Umsatzsteuer 01/2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Ausgabe unserer Mandanteninformation Umsatzsteuer widmet sich neben den möglichen Konsequenzen des Brexits und den kürzlich ergangenen BMF-Schreiben zur sog. Marktplatzhaftung, der EuGH-Rechtsprechung zum Erfordernis einer Rechnung für den Vorsteuerabzug.

Das Datum für den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritanniens aus der EU rückt immer näher. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass bis dato kein Austrittsabkommen abgeschlossen wurde, könnten sich erhebliche zoll- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Die Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Brexit sind hierbei vielfältig.

Die Folgen eines möglichen harten Brexits auf zollrechtliche Ein- und Ausfuhrverfahren bzw. Einfuhrabgaben beschreiben die Autoren Barbara Fleckenstein-Weiland und Lukas Schweika.

Schließlich verdeutlicht die Autorin Rebecca Brinkmann die Folgen eines ungeordneten Brexits für Online-Händler, die demnächst die neuen umsatzsteuerlichen Bescheinigungen nach § 22f UStG benötigen.

Zum 1. Januar 2019 wurden in Deutschland Regelungen zu Aufzeichnungspflichten und einer Haftung für Betreiber von Online-Marktplätzen ins UStG eingefügt. Zur Abwicklung, insbesondere betreffend das Bescheinigungsverfahren, und verschiedenen Einzelfragen hat das BMF nun mit zwei Schreiben, denen wir uns ebenfalls widmen, Stellung genommen.

Daneben fasst unsere Autorin Friderike Stiehr die gegenwärtige Rechtsprechung (zuletzt EuGH, Urteil vom 21.11.2018, C-664/16, Vădan) zum Vorsteuerabzug und zur diesbezüglichen Bedeutung der Rechnung zusammen.

Wir wünschen Ihnen eine spannende und interessante Lektüre.

Ihr Redaktionsteam der Praxisgruppe Indirekte Steuern
Folgen des Brexit für zollrechtliche Ein- und Ausfuhrverfahren
Mit hartem Brexit drohen Einfuhrabgaben
Im März diesen Jahres einigten sich die Europäische Union und Großbritannien grundsätzlich auf eine zweijährige Übergangsphase für den Brexit. Voraussetzung dafür ist, dass noch vor dem 29. März 2019 ein umfassendes Austrittsabkommen ratifiziert wird. In einigen strittigen Punkten fehlt es aber weiterhin an Konsens. Das betrifft vor allem die Ausgestaltung der Grenze zwischen Irland und weiterlesen ...  
Bescheinigungen nach § 22f UStG für Versandhändler schon ab März erforderlich?
Ungeordneter Brexit hat Folgen auch für Online-Händler
Das britische Parlament hat den Entwurf eines Austrittsvertrages zwischen der Europäischen Union und Großbritannien bisher abgelehnt. Die Möglichkeit eines ungeordneten Brexits ist damit weiterhin wahrscheinlich. Ein harter Brexit hätte Folgen auch für den Versandhandel: Unternehmer mit Sitz in einem Drittland können unter bestimmten Bedingungen Gefahr laufen, von Online-Marktplätzen ausgeschlossen zu werden. Aufzeichnungspflichten für Betreiber von weiterlesen ...  
EuGH eröffnet neue Möglichkeiten für Steuerpflichtige
Vorsteuerabzug künftig auch ohne Rechnung?
Das Erfordernis einer Rechnung für den Vorsteuerabzug ist ein Dauerthema für Steuerpflichtige, Finanzverwaltung und Rechtsprechung. Kaum etwas treibt die Beteiligten so um, wie die Frage: Welche Anforderungen muss eine Rechnung in welcher Form erfüllen, um dem Steuerpflichtigen zum Vorsteuerabzug zu verhelfen? In der Vergangenheit hat die Beantwortung dieser Frage durch den EuGH erstaunliche Früchte getragen. weiterlesen ...  
Finanzverwaltung äußert sich zu Haftungs- und Aufzeichnungspflichten der Marktplatzbetreiber
Handel auf Online-Plattformen: Aktuelle BMF-Schreiben
Seit dem 1. Januar 2019 gelten im Umsatzsteuerecht besondere Aufzeichnungspflichten für Betreiber elektronischer Marktplätze (§ 22f UStG) und die Haftung des Marktplatzbetreibers für nicht abgeführte Umsatzsteuer der Onlinehändler (§ 25 UStG).
Dieser Steuerausfallhaftung können die Marktplatzbetreiber grundsätzlich entgehen, wenn sie die Aufzeichnungen führen. Hierzu zählt auch eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Händler.
Bereits am 17. Dezember 2018 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Schreiben, welches die Bescheinigung für Onlinehändler betraf und die Vordrucke für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG beinhaltete. Nun folgten mit Schreiben vom 28. Januar 2019 umfassendere Äußerungen des BMF zu Einzelfragen im Zusammenhang mit den Neuregelungen.
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Veröffentlichungen
Dr. Andreas Erdbrügger: Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzbesteuerung von Vereinen und mögliche Auswirkungen auf deren Ertragsbesteuerung, npor 2019, 7
 
Dr. Andreas Erdbrügger: EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung (Anm. zu BFH XI R 19/15), MwStR 2019, 159

Rainald Vobbe: Ausgewählte umsatzsteuerliche Aspekte des “JStG 2018”, BB 2018, 2844

Rainald Vobbe/David Dietsch: Umsatzbesteuerung des E-Commerce im Jahr 2019 und ab 2021, BB 2019, 535

Dr. Bastian Liegmann: Die umsatzsteuerrechtliche Portalhaftung – eine kritische Analyse der Verwaltungsauffassung zu § 22f und § 25e UStG, UR 2019, 161   
Kontakt
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Dr. Barbara Fleckenstein-Weiland, LL.M.
T 069/717 03-0
Barbara.Fleckenstein@fgs.de

Dr. Andreas Erdbrügger
T 030/21 00 20-0
Andreas.Erdbruegger@fgs.de

Rainald Vobbe
T 0228/95 94-0
Rainald.Vobbe@fgs.de

Dr. Bastian Liegmann
T 030/21 00 20-0
Bastian.Liegmann@fgs.de   
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