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Accounting Update
Ausgabe 01/2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
bisher haben sich die Standardsetter in diesem Jahr ruhig verhalten. Aus diesem Grund haben wir in dieser Ausgabe einige Themen abseits neuer Rechnungslegungsstandards in den Vordergrund gestellt.

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wer bei einer typischen GmbH & Co. KG Mutterunternehmen ist und damit einen Konzernabschluss aufzustellen hat. Schon bisher wurden in der Literatur hier gegensätzliche Auffassungen vertreten. In den hierzu erlassenen Rechnungslegungsstandards wird diese Frage nicht eindeutig und zum Teil widersprüchlich beantwortet. Derzeit zeichnet sich in der Literatur ein Trend ab, der eine wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Vordergrund stellt. Dies haben wir zum Anlass genommen, in dieser Ausgabe die unterschiedlichen Auffassungen und den damit verbundenen Auslegungsspielraum darzustellen.

Der Hauptvorteil des Publizitätsgesetzes liegt in seinen reduzierten Offenlegungsanforderungen. Anders als nach dem HGB, ist bspw. eine Gewinn- und Verlustrechnung nicht offenzulegen. Ob ein reduziert offengelegter Konzernabschluss aber auch die Nicht-Offenlegung von Abschlüssen der Tochtergesellschaften ermöglichen kann, die nicht dem Publizitätsgesetz unterliegen, war bisher unklar. Nun hat sich das IDW diesbezüglich positioniert.

Kürzlich hat die HEUBECK AG im zweiten Anlauf aktualisierte Richttafeln als Basis für versicherungsmathematische Annahmen zur Bewertung von Pensionsrückstellungen veröffentlicht, von denen zu erwarten ist, dass sie künftig als Maßstab für die Steuer-, Handels- und die IFRS-Bilanz herangezogen werden. Dies wird zu einer weiteren Steigerung der Pensionslasten in den Bilanzen führen. Wann die neuen Richttafeln erstmalig für die Handels- und die IFRS-Bilanz zur Anwendung kommen, ist nach Auffassung des IDW davon abhängig, wann ein entsprechendes BMF-Schreiben für steuerliche Zwecke veröffentlicht wird.
 
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre.

Ihr Team Accounting Update

Dr. Torsten Kohl    
Sebastian Börger    
Maria Huxol     
Florian Kaiser    
Dominik Korte   
Dr. Philipp Rottke   
Rinaldo Stanislav    
Christian Stürke
INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG
ED/2018/1: EFRAG lehnt Anpassungen an IAS 8 betreffend freiwilliger Änderung von Rechnungslegungsmethoden ab
Das IASB schlägt mit ED/2018/1 Änderung von Rechnungslegungsmethoden Anpassungen an IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler vor. Kern des Entwurfs ist die Gewährung von Erleichterungen in Bezug auf die rückwirkende Anwendung freiwilliger Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Folge von Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC). Mit Stellungnahme vom 23. August 2018 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nun die geplanten Anpassungen des IASB durch ED/2018/1 endgültig abgelehnt.  weiterlesen ...
INTERNATIONALE RECHNUNGSLEGUNG
Konzernbilanzielle Abbildung von Reorganisationen nach IFRS 3 – Überblick über IDW RS HFA 50 – Modul 2
Konzerne unterliegen einem ständigen Wandel. Einzelne Gesellschaften werden aus unterschiedlichen Gründen u.a. erworben oder veräußert. Solche Maßnahmen besitzen in der Regel unmittelbare Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit rein gruppeninterne Umstrukturierungen einen Effekt auf einen Konzernabschluss haben können. Hierzu zählen Reorganisationen unter Nutzung einer neu gegründeten Gesellschaft bzw. einer Mantel- oder Vorratsgesellschaft, die keinen Geschäftsbetrieb i.S.v. IFRS 3 besitzen. Mit dieser Fragestellung hat sich der HFA jüngst auseinandergesetzt.  weiterlesen ...
NATIONALE RECHNUNGSLEGUNG
DRS 27 Anteilsmäßige Konsolidierung und DRS 26 Assoziierte Unternehmen
Am 17. Juli 2018 hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) die DRS 26 (Assoziierte Unternehmen) und DRS 27 (Anteilmäßige Konsolidierung) verabschiedet. Beide Standards gelten für Unternehmen, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind oder freiwillig aufstellen. Ihre Anwendung ist für nach dem 31. Dezember 2019 beginnende Geschäftsjahre verpflichtend. Am 16. Oktober 2018 sind beide Standards im Bundesanzeiger gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.  weiterlesen ...
NATIONALE RECHNUNGSLEGUNG
Wer erstellt den Konzernabschluss einer GmbH & Co. KG: Aktuelle Entwicklungen der Literatur
In der Praxis zeigt sich regelmäßig, dass Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Frage der Aufstellung eines Konzernabschlusses in der Konstellation einer GmbH & Co. KG bestehen. Dass eine GmbH & Co. KG nicht selten das Mutterunternehmen der von ihr gehaltenen Tochterunternehmen ist, ist noch ein vergleichbar einfacher Fall. Die Frage, ob eine GmbH & Co. KG oder vielmehr ihre Komplementär-Kapitalgesellschaft als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufzustellen hat, ist hingegen eine deutlich komplexere Fragestellung.  weiterlesen ...
BEWERTUNG
Aktuelles zur Marktrisikoprämie – Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes
Für objektivierte Unternehmensbewertungen, die nach dem IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1) erstellt werden, empfiehlt der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW (FAUB) die Anwendung des (Tax-)CAPM zur Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes, der sich aus dem risikolosen Basiszinssatz zuzüglich eines Risikoaufschlages, der wiederum dem Produkt von Marktrisikoprämie (MRP) und Beta-Faktor entspricht, zusammensetzt. Für die allgemein gültigen Parameter veröffentlicht der FAUB konkrete Empfehlungen in Form von Berechnungsmethode und Datengrundlage für den Basiszinssatz sowie Wertbandbreiten für die MRP vor und nach persönlichen Steuern.  weiterlesen ...
IM BLICKPUNKT
Befreiende Offenlegung nach §§ 264 Abs. 3 und 264b HGB durch einen Konzernabschluss nach PublG
Nur ungern machen Unternehmen Details zu ihrer Vermögens- und Finanzlage, insbesondere jedoch zur Ertragslage öffentlich. Neben Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden hegen natürlich Konkurrenten ein großes Interesse an diesen Informationen. Daher ist die jährliche Offenlegung der Geschäftszahlen auf einer öffentlich zugänglichen Rechercheplattform, dem elektronischen Bundesanzeiger, eine unangenehme gesetzliche Verpflichtung und führt mitunter zu kreativen Vermeidungsstrategien. Eine dieser Strategien wurde am 7. und 8. Juni 2018 in der 252. Sitzung des Hauptfachausschusses des IDW diskutiert und soll im Folgenden dargestellt werden.  weiterlesen ...
IM BLICKPUNKT
Erstanwendung der neuen versicherungsmathematischen Sterbetafeln RT 2018 G für die Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen
Die Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen erfordert versicherungsmathematische Annahmen. Neben dem Zinssatz sind dies v.a. Annahmen über die Überlebenswahrscheinlichkeiten der Pensionsberechtigten, die in Sterbetafeln ausgedrückt werden. Üblicherweise werden hierfür die Sterbetafeln der HEUBECK AG zu Grunde gelegt. Die bisher in der Praxis verwendete statistische Auswertung stammt aus dem Jahr 2005 (RT 2005 G). Zunächst wurden am 20. Juli 2018 nun neue Richttafeln veröffentlicht (RT 2018 G), die am 4. Oktober 2018 aufgrund der Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen nochmals geändert wurden. Sie beinhalten Schätzwerte auf Basis von aktualisierten und präzisierten statistischen Daten.  weiterlesen ...
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