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Sehr geehrte Damen und Herren,
die unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat hat durch die Pläne der Ampelkoalition an Aktualität gewonnen. Im Koalitionsvertrag ist u.a. vereinbart, den Anwendungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes (Mitbestimmung ab mehr als 500 Arbeitnehmern) auszuweiten und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die SE nicht mehr als Vehikel zur Vermeidung der Mitbestimmung eingesetzt werden kann.
Werden diese Pläne umgesetzt, unterfallen zahlreiche Unternehmen erstmals der Mitbestimmung. Insbesondere Familienunternehmen und deutsche Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen werden betroffen sein und sollten die weitere Entwicklung unbedingt im Auge behalten. Soll Mitbestimmung dauerhaft vermieden werden, müssen die ersten Schritte frühzeitig eingeleitet werden.
Was Sie hierüber für die Praxis wissen müssen, erfahren Sie ihm nächsten Gesprächskreis Unternehmensrecht.
Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Carl-Julius Cronenberg, Unternehmer und Mitglied der FDP Fraktion im Deutschen Bundestag, einen Referenten gefunden haben, der über die Gesetzesvorhaben aus erster Hand berichten wird.
Unser Programm:
15:00 Uhr |
Eintreffen |
15:15 Uhr |
Begrüßung und Roundtable-Diskussion mit Vorträgen u.a. zu folgenden Themen:
- Pläne der Ampelkoalition zur Ausweitung der unternehmerischen Mitbestimmung (MdB Carl-Julius Cronenberg)
- Was bedeutet Mitbestimmung nach dem DrittelbG?
- Vermeidungsstrategien, insbesondere SE und KGaA als Rechtsformalternativen
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ca. 17:15 Uhr |
Ausklang und Imbiss |
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Bode und Dr. Bettina Wirth-Duncan
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Durch die Veranstaltung führen Sie:
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